Objektsicherheitsprüfung B1300/ B1301

Die Verkehrssicherheitspflichten des Eigentümers und Betreibers sind essenzielle Aspekte der Objektsicherheit, die im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, insbesondere der ÖNORM B1300 & B13000, geregelt werden. 

Diese Norm legt fest, dass Eigentümer und Betreiber für die Sicherheit von Gebäuden und Anlagen verantwortlich sind, um Gefahren für Dritte zu vermeiden. Dies umfasst regelmäßige Inspektionen, Wartungen und notwendige Instandhaltungsarbeiten, um sicherzustellen, dass die Objekte den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

digitale Aufnahme

  • Zertifizierte Objektsicherheitsprüfer für Wohn- und Nicht-Wohngebäude lt. ÖNORMEN B 1300 & B 1301 lt. Austrian Standards
  • vollständige digitale Aufnahme 
  • Jahreshauptinspektion für den Spielplatz im Zuge der B1300

Feststellungsbefund

  • Ausheben aller relevanten Unterlagen vor der Begehung
  • Feststellungsbefund inkl. sortierter laufender Mangelliste 

       Gewerksliste

  • sortierte Gewerksliste und laufende Kontrolle
  • Projektleitung Mangelabarbeitung
  • Angebotsvergleich und Ausführungskontrolle
  • Folgebegehungen

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