Spielplatzüberprüfungen
- Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Erstprüfung durch eine qualifizierte Person erfolgen.
- Visuelle Routine-Inspektion: Tägliche bis wöchentliche Kontrollen zur Erkennung offensichtlicher Gefahren.
- Opterative Inspektion: Regelmäßige Inspektion alle ein bis drei Monate, um die ordnungsgemäße Funktion der Geräte zu prüfen.
- Jährliche Hauptuntersuchung: Eine umfassende und tiefgreifende Inspektion, die einmal jährlich von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden muss.
Was wird bei einer Überprüfung kontrolliert?
- Gerätesicherheit: Stabilität, Materialermüdung, korrekte Verankerungen und das Fehlen von scharfen Kanten oder Einklemmpunkten.
- Sicherheitsabstände: Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zwischen den Geräten, um Kollisionen zu verhindern.
- Boden: Einhaltung der Fallschutzanforderungen, z. B. durch die richtige Art und Dicke des Untergrunds (Sand, Rindenmulch etc.).
- Schutzeinrichtungen: Überprüfung der Absicherung gegen Verletzungsrisiken.
Wer ist verantwortlich?
- Die Betreiber und Erhalter von Spielplätzen sind für die regelmäßigen Prüfungen verantwortlich.
- Dazu gehören Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Schulen, Kindergärten und Vereine.


