Spielplatzüberprüfungen

  • Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Erstprüfung durch eine qualifizierte Person erfolgen.
  • Visuelle Routine-Inspektion: Tägliche bis wöchentliche Kontrollen zur Erkennung offensichtlicher Gefahren.
  • Opterative Inspektion: Regelmäßige Inspektion alle ein bis drei Monate, um die ordnungsgemäße Funktion der Geräte zu prüfen.
  • Jährliche Hauptuntersuchung: Eine umfassende und tiefgreifende Inspektion, die einmal jährlich von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden muss. 

Was wird bei einer Überprüfung kontrolliert?

  • Gerätesicherheit: Stabilität, Materialermüdung, korrekte Verankerungen und das Fehlen von scharfen Kanten oder Einklemmpunkten.
  • Sicherheitsabstände: Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zwischen den Geräten, um Kollisionen zu verhindern.
  • Boden: Einhaltung der Fallschutzanforderungen, z. B. durch die richtige Art und Dicke des Untergrunds (Sand, Rindenmulch etc.).
  • Schutzeinrichtungen: Überprüfung der Absicherung gegen Verletzungsrisiken. 

Wer ist verantwortlich?

  • Die Betreiber und Erhalter von Spielplätzen sind für die regelmäßigen Prüfungen verantwortlich.
  • Dazu gehören Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Schulen, Kindergärten und Vereine. 

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